11 Februar 2016

Fusionen & Übernahmen in den Niederlanden

Seit dem 1. Oktober 2015 gelten in den Niederlanden neue Regeln für Fusionen (SER Fusiegedragsregels 2015, hiernach: „Fusionsregelung“). Diese neue Fusionsregelung ersetzt die seit 2000 geltende Regelung. Der SER (Sozial-Economischer Rat) ist das Aufsichtsorgan bezüglich der Einhaltung der Fusionsregelung.;

Hintergrund: Arbeitsnehmerschutz

Hintergrund der Fusionsregelung ist Arbeitnehmerschutz im Falle von Fusionen und Übernahmen, bei denen mindestens ein niederländisches Unternehmen mit mindestens 50 Arbeitnehmern Partei ist. Anders als der Name vermuten lässt, findet die Fusionsregelung nicht nur auf Fusionen Anwendung, sondern auch auf Übernahmen. Im Anschluss an die Formulierung der Fusionsregelung nehmen wir im nachfolgenden ausschließlich Bezug auf „Fusionen“, gemeint sind aber auch Übernahmen.

Änderung der Kontrolle in einem Unternehmen

Es geht darum, ob die Kontrolle in einem Unternehmen mit 50 Arbeitnehmern sich ändert. Inbegriffen ist auch eine potentielle Änderung, etwa durch Erteilung von Optionsrechten. Dabei wird in der neuen Fusionsregelung davon ausgegangen, dass die Kontrolle über ein Unternehmen sich ändert, wenn es fusioniert oder sich spaltet oder wenn eine andere Partei eins der folgenden erhalten soll: a) die Befugnis, 50% oder mehr der Mitglieder der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrats zu ernennen; b) mehr als 50% der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung einer B.V. oder N.V.; oder c) die Mehrheit im Anteilskapital einer Gesellschaft.;

Zeitige Meldung an die Gewerkschaften und den SER

Die in eine Fusion oder Übernahme involvierten Unternehmen sind verpflichtet, zeitig die Gewerkschaften und den SER (Sozial-Economischen Rat) über eine vorgenommene Fusion zu informieren. Dabei müssen die Motive für die Fusion, die vorgenommene zukünftige Unternehmensstrategie sowie die zu erwartenden sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen der Fusion und die damit verbundenen vorgenommenen Maßnahmen dargelegt werden. Seit dem 1. Oktober 2015 gelten die Fusionsregelungen nicht nur für kommerzielle Unternehmen, sondern auch für freie Berufe, öffentliche Institutionen und Non-profit Organisationen.

Wenn Sie wissen möchten, ob die Fusionsregelungen auf Ihr Unternehmen Anwendung finden, dann melden Sie sich gerne bei uns.