12 Januar 2022

Handelsvertretervertrag in den Niederlanden

Kategorie: Handelsrecht

Neben einer Schadensersatzforderung kann der Handelsvertreter bei Beendigung des Vertrags mit dem Unternehmer von diesem nach niederländischem Recht einen sog. Ausgleichsanspruch (“Klantenvergoeding”, “goodwill”) innehaben, insofern

  • der Handelsvertreter neue Kunden geworben hat, die die bisherigen Geschäftsbeziehungen des Unternehmers beachtlich erweitert haben (und wodurch dem Unternehmer erhebliche Vortele entstehen) und
  • der Ausgleich angemessen ist (eingerechnet aller zusätzlichen Umstände des jeweiligen Falls wie bspw. die eingebußten Provisionen) .Auch zu beachten ist, dass der Betrag des Ausgleichsanspruchs bei Handelsvertreterverträgen die Höhe der Jahresprovision nicht übersteigen darf, wobei die Höhe nach dem Durchsschnitt der Provisionen der letzten fünf Vertragsjahre, oder, falls die Vertragsdauer kürzer bemessen war, nach der durchschnittlichen Provisiond er gesamten Vertragslaufzeit berechnet wird.
    Der Ausgleichanspruch muss in den folgenden Fällen nicht gezahlt werden:
  • wenn ein wichtiger Grund vorliegt
  • sobald die Vertrag durch den Handelsvertreter selbst gekündigt wird, es sei denn die Kündigung ist durch Umstände gerechtfertigt, die dem Unternehmer zugerechnet werden müssen
  • falls die Kündigung wird durch den Handelsvertreter veranlasst wird, wobei dieser in Übereinstimmung und mit dementsprechender Absprache mit dem Unternehmer, seine Recht und Verpflichtungen gemäß des Handelsvertretervertrags an einen Dritten überträgt.

Berechnung des Ausgleichanspruchs in den Niederlanden

Der “Hoge Raad”, das oberster ordentliche Gericht der Niederlande hat in seinem Urteil vom 2. November 2012 (T-Mobile Netherlands BV/ICOM. Fundstelle: zaak C-11/01448, LJN BW9865) Klarheit hinsichtlich der Frage geschaffen, wie genau der Ausgleichanspruch nach niederländischem Recht berechnet werden muss. Der Gerichtshof untergliedert demnach in drei Phasen:

  1. Zunächst müssen die Vorteile, die die Transaktionen mit den vom Handelsvertreter geworbenen Kunden dem Unternehmer bringen ermittelt werden, Art. 7:442 I a) Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch (BW);2. Danach wird eine Billigkeitsprüfung durchgeführt aus der sich ergeben soll ob und wenn ja inwiefern bei der Vertragsbeendigung eine ungerechtfertigte Bereicherung (sog. “Indemnitätssystem”);
  2. Schließlich wird in Phase 3 überprüft wie hoch der Anspruch gemäß Art. 7:442 BW maximal sein darf (entsprechend dem oben Gesagtem zur Durchschnittsberechnung über die letzten fünf Jahre bzw. die gesamte Vertragslaufzeit).

Verjährung von Ansprüchen aus Handelsvertreterverträgen in den Niederlanden

Bei Handelsvertreterverträgen gilt eine verkürzte Verjährungsfrist. Ansprüche aus einer außerordentlichen Kündigung und /oder dem Antrag beim Amtsgericht (“Kantonrechter”) auf Auflösung des Vertrags, verjähren innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Forderung.

Mehr Informationen zum Thema Handelsvertreterverträge?

Sollten Sie zum Thema Handelsvertreterverträgen mehr wissen wollen, können Sie jederzeit gern Kontakt aufnehmen mit Herrn Lang (slang@blenheim.nl und +31(0) 20 52 10 100).