3 Januar 2022

Der Handelsvertretervertrag in Holland

Kategorie: Handelsrecht

Sobald der Handelsvertretervertrag auf unbestimmte Zeit oder befristet aber mit dem Recht auf vorzeitige Kündigung eingegangen geschlossen wird, kann der Vertrag von jeder Vertragspartei unter Einhaltung der vertragsgemäß vereinbarten Kündigungsfrist (Artikel 7:437 BW) gekündigt werden. In allen anderen Fällen beträgt die Kündigungsfrist vier Monate, wobei sich diese bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren um einen Monat und nach sechs Jahren um zwei Monate verlängert.
Die Kündigungsfristen eines Handelsvertretervertrags sind insofern begrenzt, dass die Frist der Kündigung (wodurch der Vertrag beendet wird) nicht kürzer sein darf als einen Monat im ersten Jahr des Handelsvertretervertrages, zwei Monate im zweiten Jahr und drei Monate in den folgenden Jahren. Sollten sie als Vertragsparteien eine länger Kündigungsfrist vereinbaren, so darf die des Unternehmers nicht kürzer sein als die des Handelsvertreters. Der Vertrag ist grundsätzlich zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.

Die außerordentliche Kündigung eines Handelsvertretervertrags in den Niederlanden

Sobald eine Vertragspartei den Handelsvertretervertrag vorzeitig beendet ohne dieBefristung beziehungsweise die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten und ohne dass die jeweils andere Vertragspartei sich damit einverstanden erklärt, haftet diese für Schäden, es sei denn es besteht ein wichtiger Grund, welcher der anderen Vertragspartei sodann unverzüglich mitgeteilt wird.

Ein solcher wichtiger Grund liegt vor, wenn sich Umstände ergeben die dergestalt sind, dass es einer der Parteien vernünftigerweise nicht mehr, auch nicht mehr temporär, zugemutet werden kann, den Handelsvertretervetrag mit der vorgesehenen Frist fortzuführen. Wichtige Gründe die zu einer vorzeitigen Kündigung berechtigen können vielfältig sein. Darunter zählen beispielsweise schwerwiegende Veränderungen Marktlage.

Insofern die Beendigung des Vertrags sich aus wichtigen Grund sich auf Umstände stützt die der Gegenpartei zuzurechnen sind, ist diese zum Schadensersatz verpflichtet. Es ist nicht möglich mit mit Ihrem Vertragspartner eine Absprache dergestalt treffen, dass dieser dass Vorliegen von wichtigen Gründen von dessen Zustimmung abhängt und demnach einfacher ausgeschlossen werden kann.

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