10 Februar 2023

Inkasso-Eilverfahren in den Niederlanden: schnell, einfach und kostengünstig

Kategorie: Prozessrecht

Das Inkasso-Eilverfahren ist eine schnelle, effektive und niedrigschwellige Möglichkeit, offene Forderungen einzutreiben. Die Bearbeitungszeit in solchen Verfahren beträgt in der Regel nur wenige Wochen. Nachdem ein Urteil ergangen ist, können Sie es sofort vollstrecken lassen und Ihre Forderung eintreiben.

Beim Gericht Amsterdam finden die Sitzungen im Rahmen von Inkasso-Eilverfahren immer am Dienstagvormittag statt.

Es gelten einige Anforderungen für ein Inkasso-Eilverfahren

Für das Inkasso-Eilverfahren ist es wichtig, dass die folgenden (kumulativen) Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Die Forderung muss relativ einfach sein. Das bedeutet, dass es sich entweder um eine unbestrittene Geldforderung handeln muss (der Schuldner stimmt der Rechnung oder Forderung zu, kann oder will aber nicht zahlen) oder um eine Forderung, die „vernünftigerweise nicht bestritten werden kann“, oder es muss absehbar sein, dass der Schuldner nicht zur Sitzung erscheinen wird.
  2. Der Anspruch muss hinreichend plausibel sein. Das bedeutet, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sein sollte, dass der für die Hauptsache zuständige Richter der Zahlungsklage stattgeben wird.
  3. Es muss ein dringliches Interesse an der Begleichung der Forderung bestehen. Dazu kann zum Beispiel eine durch COVID-19 verursachte sinkende Liquidität gehören, die eine kurzfristige Einziehung von Forderungen erforderlich macht.

Antrag auf gerichtliche Anhörung beim Nielderländische Gericht

Wenn Ihre Forderung die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, können wir ein Inkasso-Eilverfahren einleiten. Mit einer von uns vorbereiteten Vorladung können wir sofort einen Termin für eine Sitzung im Eilverfahren beim zuständigen Gericht beantragen. Nachdem das Gericht Datum und Uhrzeit der Sitzung festgelegt hat, senden wir dem Schuldner die Vorladung mit allen Einzelheiten zu. Der Gerichtsvollzieher kümmert sich darum, damit wir sicher sein können, dass die Vorladung tatsächlich in Empfang genommen wurde. Dabei berücksichtigt der Gerichtsvollzieher die gesetzliche Ladungsfrist (von mindestens acht (8) Tagen). Der Schuldner erhält dann eine weitere Chance, die Forderung zu begleichen. Wenn die Zahlung dann immer noch ausbleibt, folgt eine Sitzung.

Haben Sie eine Forderung, die für ein Inkasso-Eilverfahren in Frage kommt? Dann kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne!