15 November 2022

Rechtswidrige Entscheidung begründet Recht auf Schadensersatz

Kategorie: Overheidsaansprakelijkheid, Staatshaftung

Nach ständiger Rechtsprechung ist der Ausgangspunkt, dass mit der Aufhebung einer behördlichen Entscheidung durch das Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung gegeben ist. Die geschädigte Person kann dann von der Behörde Schadensersatz verlangen. Was sind die Kriterien für einen Schadensersatz seitens der Behörde in den Niederlanden?

Ausgangspunkt für Schadensersatz nach rechtswidriger Entscheidung in den Niederlanden

Die rechtswidrige Entscheidung muss rechtskräftig sein (formale Rechtskraft). Manchmal muss ein Verwaltungsorgan eine neue Entscheidung treffen, nachdem eine Entscheidung annulliert, widerrufen oder zurückgenommen worden ist. Darüber hinaus gibt es eine zweite Kategorie von Fällen, in denen das Verwaltungsorgan nicht dazu verpflichtet ist. Wenn die neue Entscheidung rechtmäßig ist und einen Beschluss enthält, der die gleiche Rechtswirkung hat wie die frühere Entscheidung, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Fällt die neue Entscheidung jedoch anders aus, z. B. weil die verweigerte Genehmigung nun erteilt wird, ist die Rechtswidrigkeit Tatsache. Anschließend muss der aus der (ersten) Fehlentscheidung resultierende Schaden ermittelt werden. Für den Fall, dass keine neue Entscheidung erforderlich ist, gilt Folgendes. Dann ist der Kausalzusammenhang zwischen der Entscheidung und dem Schaden danach zu beurteilen, wie das Verwaltungsorgan entschieden oder gehandelt hätte, wenn sie die rechtswidrige Entscheidung nicht getroffen hätte. Bei der Beurteilung einer solchen Frage, die nicht die Gültigkeit der Entscheidung betrifft, ist das Zivilgericht nicht an die inhaltlichen Entscheidungsgründe gebunden, die dem Urteil des Verwaltungsgerichts über diese Entscheidung zugrunde liegen (HR 20. März 2015, ECLI:NL:HR:2015:661 – In Holländisch).

Der Schadensersatz kann über das Verwaltungsgericht (In Holländisch) oder das Zivilgericht (In Holländisch) geltend gemacht werden. Dieses Gericht behandelt die meisten Schadensersatzklagen gegen öffentliche Stellen.

Kausalzusammenhang: Verschulden der öffentlichen Stelle / erlittener Schaden

In dem Urteil vom 3. Juni 2016, ECLI:NL:HR:2016:1112 (In Holländisch) NJ 2016/291 über die Haftung eines Verwaltungsorgans für eine vom Verwaltungsgericht für nichtig erklärte positive Entscheidung erörterte das Gericht den Zusammenhang zwischen einer (rechtswidrigen) Entscheidung der Verwaltung und einem daraus resultierenden Schaden. Das Vorliegen eines Kausalzusammenhangs zwischen der rechtswidrigen Entscheidung und dem Schaden ist anhand des Maßstabs zu beurteilen, wie die Verwaltungsbehörde entschieden (oder gehandelt) hätte, wenn sie die rechtswidrige Entscheidung nicht getroffen hätte, und dass es keinen Grund gibt, den Conditio sine qua non-Zusammenhang anders festzustellen, wenn es sich um eine rechtswidrige Entscheidung eines Verwaltungsorgans handelt. Wenn es also plausibel ist, dass eine rechtmäßige Entscheidung getroffen worden wäre, die nach ihrer Art und ihrem Umfang zu demselben Schaden geführt hätte, so hat die betroffene Person durch die Entscheidung keinen Schaden erlitten.

Szenarienvergleich zur Ermittlung von Schäden durch rechtswidrige Entscheidung

Der Richter soll die hypothetische Situation beurteilen, nämlich was passiert wäre, wenn beispielsweise eine Genehmigung ordnungsgemäß erteilt worden wäre, und dies mit dem tatsächlichen Ablauf vergleichen. Zur Beurteilung des Kausalzusammenhangs im Sinne eines Conditio sine qua non-Zusammenhangs zwischen der Normverletzung (der rechtswidrigen Entscheidung) und dem behaupteten Schaden bedarf es eines Vergleichs zwischen der tatsächlichen Situation nach der Normverletzung und der hypothetischen Situation, wie sie ohne den Normverstoß gewesen wäre. In Bezug auf die tatsächliche Situation muss festgestellt werden, was tatsächlich vorgefallen ist. In Bezug auf die hypothetische Situation muss festgestellt werden, was ohne die Normverletzung tatsächlich geschehen wäre. In diesem Fall (In Holländisch) ging es um die Ablehnung einer Standgenehmigung und die Schadensersatzklage wurde abgewiesen, weil kein Kausalzusammenhang zwischen rechtswidriger Handlung und Schaden gesehen wurde. Es ist nicht hinreichend plausibel geworden, dass in der fiktiven Situation eine Genehmigung erteilt worden wäre.

Falsche Entscheidung auch Verlust einer Chance, die zu einem Schaden führt

Manchmal wird die Lehre von der „verpassten Chance“ oder „der Chancenverlust“ angewandt. Diese Lehre von der verpassten Chance eignet sich für eine Lösung für Situationen wie die vorliegende, in denen Ungewissheit darüber besteht, ob ein an sich festgestellter Mangel oder eine an sich festgestellte rechtswidrige Handlung einen Schaden verursacht hat, und in denen diese Ungewissheit darin begründet ist, dass nicht festgestellt werden kann, ob und inwieweit in der hypothetischen Situation ohne den Mangel oder die rechtswidrige Handlung die Chance auf Erfolg (im Sinne von: eine reale, d.h. nicht sehr geringe Chance) auch in der Realität eingetreten wäre (vgl. HR 21. Dezember 2012, ECLI:NL:HR:2012:BX7491 – In Holländisch). So wird in dieser Sache (In Holländisch) bestimmt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die geschädigte Person den Schweinestall vor dem 29. Oktober 2007 fertiggestellt und betrieben hätte, bei 75 % liegt. Daher könnte sie Schadensersatz verlangen, der im Verhältnis zu der Wahrscheinlichkeit steht, dass sie den Schweinestall ohne die rechtswidrigen Handlungen der Gemeinde hätte bauen können, was 75 % des erlittenen Schadens entspricht. Ein anderes Beispiel: Wenn nur eine geringe – d.h. sehr kleine – Chance besteht, dass, wenn man von der rechtswidrigen Verweigerung absieht, eine gültige Baugenehmigung erteilt worden wäre und die Baupläne schließlich verwirklicht worden wären, dann ist diese sehr kleine Chance zu gering, um – nach der „Lehre von der verpassten Chance“ – für einen erfolgreichen Schadensersatzanspruch in Betracht zu kommen. Ein Anwalt kann mit der betreffenden Person analysieren, wie die Chancen für eine erfolgreiche Schadensersatzforderung stehen.

Staatshaftung/Amtshaftung bei Überschreitung der Entscheidungsfrist

Verspätetes Entscheiden zählt als Sonderfall einer möglichen staatlichen Haftung. Der bloße Umstand, dass ein Verwaltungsorgan bei einer Entscheidung die gesetzliche Entscheidungsfrist überschreitet, reicht nicht aus, um eine Haftung nach Artikel 6:162 des niederländischen BGB (Burgerlijk Wetboek) für Schäden zu begründen, die sich aus dieser Fristüberschreitung ergeben können. Hierfür bedarf es zusätzlicher Umstände, die darauf hindeuten, dass die Behörde dadurch, dass sie eine Entscheidung erst nach Ablauf der gesetzlichen Entscheidungsfrist trifft, gegen die in im gesellschaftlichen Verkehr zu beachtende Sorgfaltspflicht gegenüber einer betroffenen Person verstößt. In diesem Fall wurde kein Schadenersatz zugesprochen. Relevante Faktoren können das Ausmaß der Überschreitung der Entscheidungsfrist, die Ursache oder die Ursachen für die Fristüberschreitung und die dem Verwaltungsorgan ersichtlichen Interessen der betroffenen Parteien sein (HR 22. Oktober 2010, ECLI:NL:HR:2010:BM7040 – In Holländisch). Die gesetzliche Entscheidungsfrist dient nicht ohne weiteres dem Schutz vor möglichen Schäden, die einer betroffenen Person entstehen können, wenn die Entscheidung nicht innerhalb dieser Frist getroffen wird. (HR 22-10-2010, ECLI:NL:HR:2010:BM7040 und HR 11-1-2013, ECLI:NL:HR:2013:BX7579).

Blenheim verfügt über weitreichende Erfahrungen in Schadensersatzklagen und berät Sie gerne über (die Chancen auf) einen Schadensersatzanspruch.