15 November 2022

Verhängung von Zwangsgeld – was kann man dagegen tun?

Kategorie: Last onder dwangsom, Verhängung von Zwangsgeld

Die Gemeinde oder ein anderes Verwaltungsorgan in den Niederlanden ist befugt, zur Beendigung eines Verstoßes ein Zwangsgeld zu verhängen. Ein Anwalt oder eine Anwältin für Verwaltungsrecht kann diesbezüglich Rechtshilfe leisten. Ein Zwangsgeld bedeutet eine Sanktion zur Beendigung des Verstoßes. Dazu gehört auch die Verpflichtung zur Zahlung einer Geldsumme für den Fall, dass der Verstoß nicht rechtzeitig beendet wird. Eine Verwaltungsbehörde wie eine Gemeinde, die niederländische Finanzaufsichtsbehörde (AFM), die Wettbewerbsbehörde, der Wasserverband usw. können ein Zwangsgeld verhängen.

Zwangsgeld oder andere Sanktion in den Niederlanden?

Die Verhängung von Zwangsgeld kann als Alternative zur Anwendung von Verwaltungszwang durch ein Verwaltungsorgan verhängt werden. Die Gemeinde kann frei wählen, welche Methode zur Beendigung des Verstoßes angewandt wird: entweder ein Zwangsgeld oder ein Verwaltungszwang. Es besteht auch die Möglichkeit einer Verwaltungsstrafe. Der Zuwiderhandelnde, gegen den ein Zwangsgeld verhängt wurde, kann eine Stellungnahme abgeben und Einspruch einlegen. Lesen Sie auch Anordnung eines Verwaltungszwangs (In Holländisch). Diese schriftliche Ankündigung der Sanktion ermöglicht dem Zuwiderhandelnden die Abgabe einer Stellungnahme. Da die Folgen einer Sanktion weitreichend sein können, ist es sinnvoll, rechtzeitig einen Anwalt oder eine Anwältin für Verwaltungsrecht zu konsultieren und eine Beratung über den Umgang mit dem Zwangsgeldbeschluss in Anspruch zu nehmen.

Verstoß und Ankündigung eines Zwangsgelds

Nach der Feststellung des Verstoßes wird die Verwaltungsbehörde dies zunächst dem Zuwiderhandelnden mit einem Bescheid mitteilen. Der Strafbefehl ist immer mit einer Verpflichtungsfrist verbunden, innerhalb derer der Verstoß beendet werden muss. Die Person, die die Ankündigung eines Zwangsgelds erhalten hat, erhält somit die Möglichkeit, den Verstoß innerhalb dieser Frist selbst zu beenden. Dabei wird in der Regel eine Frist von einigen Wochen, meistens vier Wochen, gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde erneut eine Kontrolle durchführen. Falls der Verstoß immer noch nicht beendet wurde, wird das Zwangsgeld fällig. Ein Beamter wird diesbezüglich einen Bericht erstellen.

Einreichung einer Stellungnahme gegen das angekündigte Zwangsgeld

Nach Einreichung der Stellungnahme entscheidet die Gemeinde, ob ein Zwangsgeld verhängt wird. Ist dies der Fall, erhält der Zuwiderhandelnde den Bescheid mit der Frist, innerhalb derer der Verstoß beendet werden muss. Bei dem Zwangsgeld kann es sich um einen Pauschalbetrag oder um einen Betrag pro Zeiteinheit, z. B. pro Tag, handeln, wobei ein Höchstbetrag für Zwangsgelder festgelegt wird. Erfolgt die Beendigung des Verstoßes nicht innerhalb der Verpflichtungsfrist, kann die Gemeinde selbst Maßnahmen zur Beendigung des Verstoßes ergreifen. Die Kosten des Verwaltungszwangs können dann dem Zuwiderhandelnden auferlegt werden.

Einspruch gegen die Verhängung von Zwangsgelds

Die angeschriebene Person oder das angeschriebene Unternehmen kann gegen die Entscheidung Einspruch erheben und beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Dabei hilft ein Anwalt oder eine Anwältin für Verwaltungsrecht, der/die kurzfristig gegen den Zwangsgeldbeschluss vorgehen kann. Ein Einspruch gegen die Verhängung von Zwangsgeld hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass Zwangsgelder auch während des Einspruchsverfahrens fällig werden können, denn ein Einspruchsverfahren kann Monate dauern und die Frist, nach der Zwangsgelder fällig werden (Verpflichtungsfrist), beträgt in der Regel nur wenige Wochen. Daher ist es wichtig, dass das angeschriebene Unternehmen oder die angeschriebene Person die Aussetzung der Entscheidung erwirkt und es muss eine einstweilige Verfügung vor dem Verwaltungsgericht beantragt werden. Diese einstweilige Verfügung zur Aussetzung des Zwangsgeldes sollte gleichzeitig mit dem Einspruch eingereicht werden. Es ist wichtig, dass bei einem Einspruch gegen einen Zwangsgeldbeschluss auch die Höhe des verhängten Zwangsgeldes beanstandet wird.

Einziehung von fälligen Zwangsgeldern

Ein fälliges Zwangsgeld muss innerhalb von sechs Wochen nach Verwirkung gezahlt werden. Falls das Zwangsgeld nicht innerhalb von sechs Wochen bezahlt wird, kann eine Einziehungsanordnung gemäß Artikel 5:37 des niederländischen allgemeinen Verwaltungsrechtsgesetz (Awb) erlassen werden. Der Zuwiderhandelnde kann beantragen, dass die Verhängung des Zwangsgelds aufgehoben, ausgesetzt oder eine anderweitige Vereinbarung mit dem Verwaltungsorgan getroffen wird. Fällige Zwangsgelder müssen nicht von der Gemeinde oder der Verwaltungsbehörde eingezogen werden. Dies ist eine Befugnis, aber keine Verpflichtung der Gemeinde. Wenn die Gemeinde eine Einziehungsanordnung erlässt, sollte der Zuwiderhandelnde auf der Hut sein. In diesem Fall gilt das Verwaltungsrechtsgesetz (Awb) und ein Gerichtsvollzieher kann sofort mit den Vollstreckungsmaßnahmen beginnen.

Wenden Sie sich an unsere anwaltlichen Expert:innen aus dem Verwaltungsrechtsteam, wenn ein Zwangsgeld oder die Einziehung von Zwangsgeldern droht.