3 Juli 2025

Was Arbeitgeber über betriebsbedingte Kündigungen wissen sollten

Kategorie: Arbeitsrecht

Eine mögliche Rezession und steigende Zinsen können Unruhe in der niederländischen Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt verursachen. Eine drohende Rezession ist untrennbar mit bevorstehenden Entlassungswellen verbunden. So war es beispielsweise im Technologiesektor im Jahr 2022: Unternehmen wie Amazon, Twitter und Meta sahen sich gezwungen, ihre Belegschaft zu verkleinern. Besonders bemerkenswert ist dies, da diese Unternehmen während der Corona-Krise noch stark expandiert und viele neue Mitarbeiter eingestellt hatten. Auch in anderen Branchen kann ein Personalabbau notwendig sein. Doch wie läuft ein kollektiver Stellenabbau ab, wenn eine Reorganisation erforderlich ist? Genau darum geht es in diesem Blog.

Welche Mitarbeiter werden zuerst entlassen?

Ein Arbeitgeber darf nicht willkürlich Personal abbauen. Es gelten gesetzliche Vorschriften, und der Arbeitgeber darf nicht selbst entscheiden, welche Mitarbeiter entlassen werden. Eine betriebsbedingte Kündigung basiert auf wirtschaftlichen Gründen – meist einer verschlechterten finanziellen Lage. Zunächst müssen externe Arbeitskräfte (Leiharbeiter, Selbstständige) entlassen werden, dann Mitarbeiter im Rentenalter, gefolgt von Aushilfen und befristeten Verträgen, die innerhalb von 26 Wochen auslaufen. Diese dürfen nicht verlängert werden.

Das „Spiegelprinzip“ bei Umstrukturierungen

Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, kann der Arbeitgeber unbefristete Arbeitsverhältnisse kündigen – jedoch nicht nach freiem Ermessen. Das sogenannte „Spiegelprinzip“ (Afspiegelingsbeginsel) legt fest, welche Mitarbeiter innerhalb einer Funktionsgruppe entlassen werden. Dabei werden Alter und Betriebszugehörigkeit berücksichtigt. Diese Methode wurde vom UWV (niederländische Arbeitsagentur) entwickelt.

Kündigungsantrag beim UWV

Steht fest, welche Mitarbeiter betroffen sind, muss der Arbeitgeber einen Antrag beim UWV stellen. Das UWV prüft, ob die wirtschaftliche Lage eine Kündigung rechtfertigt und ob eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen möglich ist. Nur wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Kündigungsgenehmigung erteilt. Danach kann der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.

Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Alternativ kann der Arbeitgeber vorab das Gespräch mit den Mitarbeitern suchen, um eine einvernehmliche Beendigung zu vereinbaren. So lässt sich ein UWV-Verfahren möglicherweise vermeiden.

Betriebsrat und Gewerkschaften

Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser zur geplanten Umstrukturierung angehört werden. Bei einem kollektiven Personalabbau – also 20 oder mehr Kündigungen innerhalb von drei Monaten in derselben Region – müssen auch die Gewerkschaften einbezogen werden. Es können Vereinbarungen über Abfindungen und Unterstützungsmaßnahmen getroffen werden.

Rechtliche Beratung ist unerlässlich

Dieser Blog bietet einen Überblick über wichtige Aspekte betriebsbedingter Kündigungen. In der Praxis sind viele rechtliche Schritte zu beachten. Es ist ratsam, sich vor Beginn eines Reorganisationsprozesses rechtlich beraten zu lassen.

Die Anwälte von Blenheim unterstützen regelmäßig Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Umstrukturierungen – von der Vorbereitung bis zur Abwicklung.

Haben Sie Fragen zu Kündigung oder Reorganisation? Kontaktieren Sie unser Arbeitsrechtsteam.