Handelsvertreterrecht nach niederländischem Recht
Das niederländische Handelsrecht unterscheidet sich an vielen Stellen erheblich vom deutschen Handelsrecht. Eine detailliertes Wissen zu beiden Rechtssystemen ist unserer Ansicht nach unerlässlich, um dem Anliegen des Mandanten bei grenzüberschreitenden Sachverhalte mit bestem Erfolg nachzukommen. Bei Bedarf erfolgt unsere Dienstleistung sowohl auf Deutsch, Englisch als auch auf Niederländisch. Wir erarbeiten mit vollstem Engagement und Zielstrebigkeit gemeinsam mit jedem einzelnen Mandanten an eine passgenaue Lösung. Der Kontakt zum Mandanten erfolgt ausnahmslos auf Augenhöhe. Unsere Dienstleistungen unterliegt einer transparenten Gebührenstruktur.
Wir sind damit vertraut, deutschen-, schweizerischen-, und österreichischen Mandanten in den Bereich des niederländischen Handelsrechts eine zeitgemäße Rechtsberatung anzubieten. Ihr persönlicher Ansprechpartner verfügt sowohl über hervorragende Sprachkenntnisse als auch über erstklassiges und aktuelles Spezialwissen. Unsere Beratungsleistung und Prozessvertretung erstreckt sich auf Kaufleute, Handelsvertreter, Handelsmakler und Privatpersonen. Wir sind darüber hinaus darauf spezialisiert Unternehmen und Privatpersonen zu allen grenzüberschreitenden handelsrechtlichen Rechtsfragen auf Deutscher Sprache die beste Lösung anzubieten.
Unsere erstklassige Kernkompetenz im Bereich des niederländischen Handelsrecht erstreckt sich dabei etwa auf die Haftung eines Prokuristen, Haftung eines Handlungsbevollmächtigten, auf die Rechtsstellung und Haftung eines Handelsvertreters, auf die Rechtstellung eines Handelsmaklers, sowie auf die Beratung für den gesamten Geschäftsbereich eines Kaufmanns. Unsere Fachanwälte für das niederländische Handelsrecht beraten und vertreten dabei nicht nur Kaufleute, die Handel betreiben, sondern auch Handwerker, Industrielle, Urerzeuger, und die Gruppe der Dienstleister außerhalb der freien Berufe (wie etwa Gastronomen, Dienstleisterunternehmer, Veranstalter). Dabei sind unsere Fachanwälte darauf spezialisiert Rechtsfragen zum Handelsregister, zur Handelsfirma, zur Prokura und Handelsvollmacht, zum Handelsvertreter und Handelsmakler, zu Handelsgeschäften, wie etwa Handelskauf, Kommissionsgeschäft, Frachtgeschäft, Speditionsgeschäft, Lagergeschäft und dem Seehandel zu beantworten.
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Handelsvertreterrecht nach niederländischem Recht
Distribution agreements under Dutch law
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