Denkmalschutz

Unsere Anwälte unterstützen Mandanten in allen Rechtsfragen zum Denkmalschutz. Der Denkmalschutz wird für gewöhnlich dem Immobilienrecht zugeordnet. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten sowohl in verwaltungsrechtlichen Fragen (etwa in Fällen, in denen die Regierung involviert ist) als auch in privatrechtlichen Angelegenheiten (etwa Verträge, Schadenersatz usw.). Rechtliche Konflikte lösen wir effizient und schnell, damit zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Spezialist Denkmalschutz Niederlande

Streitigkeiten mit dem Denkmalschutz entstehen oftmals als Folge subjektiver Urteile verschiedener Berater oder Beamter, die sich mit der Materie zum Denkmalschutz auseinandersetzen. Beabsichtigt ein Eigentümer ein bauliches Vorhaben zu realisieren, indem er beispielsweise beabsichtigt sein jahrhundertealtes Gebäude zu renovieren, so scheitert die behördliche Genehmigungserteilung zumeist wegen der strengen Anforderungen zum Denkmalschutz. Auch die unaufgeforderte Ausweisung als (städtisches) Denkmal führt regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen dem Grundstückseigentümer und der Denkmalschutzbehörde. Darüber hinaus ist die Denkmalschutzbehörde berechtigt Bußgelder zu erlassen, wenn der Eigentümer die entsprechenden Anforderungen missachtet und daher gegen die Vorschriften zum Denkmalschutz verstößt.

Rechtsberatung zum Denkmalschutz Niederlande

Unsere Anwälte stehen Ihnen zu all Ihren Fragen zum Denkmalschutz rechtsberatend zur Verfügung. Unsere Mandanten erhalten eine transparente und lösungsorientierte Beratung. Dank der persönlichen Betreuung gewährleisten wir Ihnen praxisnahe, effektive und wirtschaftlich sinnvolle Problemlösungen sowie klare Handlungsempfehlungen.

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