Unternehmenskauf

Es ist wichtig, dass der (Ver-)Kauf Ihres Unternehmens von kompetenten Anwälten betreut wird, die von ihren umfangreichen Erfahrungen bei Kauf- und Verkaufstransaktionen profitieren. Blenheim advocaten betreut im Durchschnitt nicht nur rund 30 Kauf- und Verkaufstransaktionen im Jahr, sondern auch eine gleiche Anzahl von Beteiligungen und/oder Investitionen.

Unternehmenskauf

Es ist wichtig, dass der (Ver-)Kauf Ihres Unternehmens von kompetenten Anwälten betreut wird, die von ihren umfangreichen Erfahrungen bei Kauf- und Verkaufstransaktionen profitieren. Blenheim advocaten betreut im Durchschnitt nicht nur rund 30 Kauf- und Verkaufstransaktionen im Jahr, sondern auch eine gleiche Anzahl von Beteiligungen und/oder Investitionen.

Anwälte für Ihren Unternehmenskauf

Als Unternehmer und Gesellschafter einer Firma werden Sie regelmäßig von Parteien angesprochen, die als potenzielle Käufer eines Unternehmens an einem Unternehmenskauf interessiert sind. Es gibt für den Verkauf eines Unternehmens nur die eine Gelegenheit – deshalb muss gleich alles richtig gemacht werden. Für die meisten Unternehmer ist der Verkauf eines Unternehmens die Krönung ihres langjährigen Einsatzes und (letztendlich) der Grundstock für den wohlverdienten Ruhestand.

Wichtig ist, dass dieser Prozess von Anwälten begleitet wird, die im Bereich Kauf- und Verkaufstransaktionen umfangreiche Erfahrung besitzen. Blenheim advocaten betreut im Durchschnitt nicht nur rund 30 Kauf- und Verkaufstransaktionen im Jahr, sondern auch eine gleiche Anzahl von Beteiligungen und/oder Investitionen.

Ein Kauf oder Verkauf eines Unternehmens beginnt zumeist mit einem Angebot. Sollte es angenommen werden, folgt in der Regel eine Absichtserklärung, die auch als Letter of Intent bezeichnet wird. Engländer verwenden oft auch den Ausdruck „Term Sheet“.

Absichtserklärung für einen Unternehmenskauf

Die Absichtserklärung, also der Letter of Intent oder aber das Term Sheet, ist ein wichtiges Dokument bei einer solchen Transaktion. In dieser Absichtserklärung werden nicht nur die wichtigsten Punkte eines möglichen (Ver-)Kaufs festgelegt, sondern auch die Vorgaben für die Due-Diligence-Prüfung, die Vertraulichkeit und die Bandbreite, innerhalb derer noch nachverhandelt werden kann. Die optimale Betreuung während der Due Diligence ist von entscheidender Bedeutung. In der Praxis wird häufig ein so genannter „EDR“ (Electronic Data Room) eingerichtet. Die verkaufende Partei stellt dort die relevanten finanziellen und rechtlichen Informationen ein, die dann von der kaufenden Partei eingesehen und geprüft werden können. Es ist wichtig, dass alle Informationen, aber auch alle Fragen der kaufenden Partei und die Antworten der verkaufenden Parteien über diesen elektronischen Datenraum laufen, sodass alle Informationen an einem Ort bleiben. Von Wichtigkeit kann das sein, wenn es nach dem Unternehmensverkauf zu Diskussionen über die Garantien und/oder Sicherheitsleistungen kommt.

Die Absichtserklärung ist ein wichtiges Dokument nach niederländischem Recht, denn obwohl der Name etwas anderes vermuten lässt, kann eine Absichtserklärung ein sehr verbindliches Dokument sein. Das bedeutet, dass es für die verkaufende Partei wichtig ist, alles sofort festzulegen, zum Beispiel, dass die Verhandlungen jederzeit abgebrochen werden können, ohne dass eine Verpflichtung zur Fortsetzung der Verhandlungen und/oder zu Schadenersatzleistungen besteht. Die Absichtserklärung beschreibt die Grundlagen der Transaktion und strukturiert somit den weiteren Prozess. Aus diesem Grund definiert die Absichtserklärung oft auch den Spielraum für den weiteren Verhandlungsverlauf.

Zudem ist es ebenfalls möglich, dass mehrere Parteien am Kauf eines Unternehmens interessiert sind, sodass es sich empfiehlt, in der Absichtserklärung keine Exklusivität zu vereinbaren, sondern ausdrücklich festzuhalten, dass Verhandlungen mit mehreren Parteien möglich sind. Die Anwälte von Blenheim stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.

Der Kaufvertrag nach einem angenommenen Angebot bei einem Unternehmenskauf

Nach Abschluss der Due-Diligence-Prüfung wird der kaufenden Partei ein endgültiges Angebot unterbreitet. Ist dieses Angebot nicht akzeptabel, sind weitere Verhandlungen erforderlich. Wird das Angebot letztendlich akzeptiert, wird es als endgültiger Kaufpreis in einem Kaufvertrag, der auch als SPA (Share Purchase Agreement) bezeichnet wird, festgehalten. Der Kaufvertrag ist ein wichtiges Dokument. In diesem Vertrag legen verkaufende und kaufende Partei ihre Rechte und Pflichten sowie die Bestimmungen fest, nach denen das Unternehmen oder die Anteile übertragen werden.

Es ist wichtig, dass die verkaufende Partei über den Inhalt der Sicherheitsleistungen und Garantien, die Laufzeit der Garantien und die Höhe der Haftung, die sich aus den Garantien ergeben kann, richtig beraten wird. In der Praxis ist diese Haftung zum Beispiel auf einen Prozentsatz des tatsächlich erhaltenen Kaufpreises beschränkt.

Unterschied zwischen einer rechtlichen Verschmelzung und einer Übernahme

In der Praxis spricht man oft von einer Verschmelzung oder Übernahme, aber nur in wenigen Fällen geht es um eine tatsächliche Verschmelzung. Eine rechtliche Verschmelzung findet häufig statt, wenn zwei juristische Personen zu einem neuen Unternehmen fusionieren oder eine juristische Person in eine andere juristische Person übergeht. Der Grund für eine Fusion ist oft steuerlicher Natur. Die Praxis zeigt, dass eine Fusion oft zu einer Übernahme führt. Manchmal wird der Begriff Fusion auch für eine Übernahme verwendet. Das kann zu Unklarheiten führen, denn in diesem Fall handelt es sich nicht um eine rechtliche Fusion im eigentlichen Sinne des Wortes, sondern um eine normale Übernahme.

Joint Venture als Kooperation zwischen Unternehmen

Eine Alternative zu einer Fusion ist die Gründung eines so genannten Joint Ventures; dies wird auch als Kooperationsvertrag bezeichnet. Häufig entscheiden sich Unternehmen dafür, auf der Grundlage der Gleichberechtigung eng zusammenarbeiten, um durch die Zusammenarbeit Synergievorteile zu erzielen und die Gesellschaft zu gegebener Zeit vielleicht zu veräußern. Es ist wichtig, dass in einem Joint-Venture-Vertrag (auch als Anteilseignervereinbarung oder auf Englisch Shareholders Agreement bezeichnet) die Vereinbarungen zwischen den Parteien deutlich festgehalten werden. Was soll zum Beispiel im Falle des Todes eines Gesellschafters passieren? Oder wie soll gehandelt werden, wenn eine Drittpartei ein Angebot für das Joint Venture vorlegt? Das schriftlich niederzulegen, ist in Fällen wichtig, in denen eine Partei verkaufen will, die andere aber nicht.

Management-Buy-in und Management-Buy-out

Bei einem Management-Buy-in (MBI) kaufen sich eine oder mehrere externe Personen als Gesellschafter in eine Gesellschaft ein und übernehmen deren Leitung. Bei einem Management-Buy-out (MBO) erwirbt die derzeitige Geschäftsführung einer Gesellschaft einen Teil oder die Gesamtheit ihrer Geschäftsanteile.

Das MBO bietet den Vorteil, dass die derzeitige Geschäftsführung das Unternehmen bereits gut kennt, sodass Kosten für eine umfangreiche Due-Diligence-Prüfung eingespart werden können. Darüber hinaus ist der veräußernde Anteilseigner häufig auch bereit, die Geschäftsführung zu unterstützen, z. B. durch die Bereitstellung eines Verkäuferdarlehens (Vendor Loan) zur Finanzierung (vollständig oder teilweise) des Kaufs.

Für die Geschäftsführung ist ein MBO manchmal kompliziert, denn was passiert, wenn sich die Geschäftsführung und der Gesellschafter nicht einigen können? Daher ist es wichtig, dass die vertraglich vereinbarte Vertraulichkeit im Arbeitsvertrag weiterhin gewahrt bleibt und die Parteien in der Lage sind, eine gute Beziehung zu behalten, auch wenn letztendlich keine Übernahme erfolgt.

Beteiligungs- und Anteilseignervereinbarung

Die Anwälte von Blenheim betreuen regelmäßig Investoren, die sich an einem bestehenden Unternehmen beteiligen. Blenheim unterstützt sowohl den derzeitigen (Haupt-)Gesellschafter als auch den kaufenden, zukünftigen Investor/Gesellschafter. Wichtig ist, dass gute Vereinbarungen miteinander getroffen werden, die häufig in einer Anteilseignervereinbarung oder einem Investitionsabkommen (auch als Teilnahmevereinbarung bezeichnet, auf Englisch Subscription and Shareholders Agreement) festgehalten werden.

Anteilseignervereinbarung und Investitionsabkommen

Ein Investitionsabkommen beschreibt die Bedingungen, unter denen sich ein neuer Investor/Anteilseigner an einem bestehenden Unternehmen beteiligt. Wenn ein Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern gekauft oder gegründet wird, ist es sinnvoll, die Vereinbarungen miteinander in einer umfassenderen Beteiligungs- und Anteilseignervereinbarung festzulegen.

Sowohl für das Investitionsabkommen als auch für die Beteiligungs- und Anteilseignervereinbarung gilt, dass nicht nur die Bewertung und die Höhe der Beteiligung festgelegt werden, sondern auch zum Beispiel folgende Aspekte: Kontrolle der Geschäftsführung; das Recht des Investors, einen zusätzlichen Geschäftsführer zu ernennen oder nicht; bestimmte Entscheidungen, die der Gesellschafterversammlung vorgelegt werden müssen – mit oder ohne die Möglichkeit, den Stimmanteil zu erhöhen.

Einige Entscheidungen dürfen zum Beispiel nur mit der vollen Zustimmung aller Gesellschafter getroffen werden (z. B. Liquidation einer Gesellschaft, Ausgabe von Geschäftsanteilen), andere Entscheidungen (z. B. Investitionen in einer bestimmten Höhe) sollten am besten nur mit einer bestimmten Mehrheit getroffen werden können. Wichtig ist ferner, wie im Todesfall zu handeln ist und was nötg ist, wenn ein Angebot einer Drittpartei für die Gesellschaft und/oder ihr Unternehmen abgegeben wird und eine der beteiligten Parteien die Gesellschaft und/oder ihr Unternehmen (teilweise) verkaufen möchte. Im letzteren Fall empfiehlt es sich, im Investitionsabkommen bzw. der Beteiligungs- und Anteilseignervereinbarung so genannte „Drag-along“- und „Tag-along“-Bestimmungen aufzunehmen.

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