Handelsrecht
Das niederländische Handelsrecht unterscheidet sich an vielen Stellen erheblich vom deutschen Handelsrecht. Eine detailliertes Wissen zu beiden Rechtssystemen ist unserer Ansicht nach unerlässlich, um dem Anliegen des Mandanten bei grenzüberschreitenden Sachverhalte mit bestem Erfolg nachzukommen. Bei Bedarf erfolgt unsere Dienstleistung sowohl auf Deutsch, Englisch als auch auf Niederländisch. Wir erarbeiten mit vollstem Engagement und Zielstrebigkeit gemeinsam mit jedem einzelnen Mandanten an eine passgenaue Lösung. Der Kontakt zum Mandanten erfolgt ausnahmslos auf Augenhöhe. Unsere Dienstleistungen unterliegt einer transparenten Gebührenstruktur.
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Yves Vlassenroot
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Alexander Muller