Allgemeine Geschäftsbedingungen von Blenheim Advocaten B.V.

1 | Blenheim Advocaten B.V. (nachfolgend „Blenheim“ genannt) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht. Der Zweck der Kanzlei Blenheim ist die Ausübung der Rechtsanwaltschaft und die Verrichtung der dazugehörigen Tätigkeiten. Der Kanzleisitz von Blenheim befindet sich in Amsterdam.

2 | Unter Ausschluss der Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek) werden alle Aufträge ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen von Blenheim angenommen und ausgeführt. Für die von Blenheim angenommenen Aufträge gelten nur Bemühenspflichten und keine Ergebnispflichten. Die Ausführung des erteilten Auftrags erfolgt ausschließlich zugunsten des Auftraggebers. Dritte können daraus keine Rechte herleiten. Die mit Blenheim verbundenen Personen sind keine Auftragnehmer. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien beabsichtigen, dass eine bestimmte mit Blenheim verbundene Person einen Auftrag ausführen soll. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff „mit Blenheim verbundene Personen“ alle derzeitigen oder ehemaligen direkten oder indirekten unterstellten Personen, (überlassene) Mitarbeitende, Berater:innen sowie leitende Mitarbeitende, die mit Blenheim verbunden sind. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zugleich (ausschließlich) für Folge-, Zusatz- oder Neuaufträge des Auftraggebers. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung und werden ausdrücklich abgelehnt.

3 | Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so hat er das Recht, den Vertrag binnen vierzehn (14) Tagen nach Vertragsabschluss ohne Begründung aufzulösen. Dazu muss der Verbraucher entweder eine eindeutige Erklärung übermitteln oder das Musterformular für die Auflösung verwenden. Hat der Verbraucher ausdrücklich um den Start der Arbeiten während der Widerrufsfrist gebeten, so ist er verpflichtet, eine Vergütung für diese Arbeiten zu entrichten. Diese Vergütung wird auf der Grundlage des üblichen Honorars festgelegt. Bei einer Festpreisvereinbarung erfolgt die Vergütung anteilig auf der Grundlage des während der Widerrufsfrist geleisteten Teils der Arbeiten. Für Arbeiten, die während der Widerrufsfrist ausgeführt werden, schuldet der Verbraucher das übliche Honorar.

4 | Der Auftraggeber verzichtet mit der Vergabe eines Auftrags an Blenheim auf sein Recht, mit Blenheim verbundene Personen für Pflichtverletzungen oder unerlaubte Handlungen im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag (oder dessen Ausführung) haftbar zu machen.

5 | Blenheim hat eine Berufshaftpflichtversicherung bei einer niederländischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Diese Berufshaftpflichtversicherung deckt Schäden bis zu einer Höhe von 10.000.000 € pro Schadensfall, jedoch höchstens das Doppelte der Versicherungssumme für die in einem Versicherungsjahr bei der Versicherung angemeldeten Schäden. Falls das zu versichernde Interesse des Auftraggebers die Versicherungssumme übersteigt, wird Blenheim sich auf rechtzeitige schriftliche Anfrage bemühen, auf Kosten des Auftraggebers eine Versicherung mit einer höheren Deckung abzuschließen.

6 | Blenheim haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, einschließlich Ausfälle von Telekommunikations- oder IT-Systemen, Pandemien, behördlichen Maßnahmen, Computer-Hacking, Phishing, Viren oder anderen Umständen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereiches von Blenheim liegen.

7 | Sofern gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Blenheim auf denjenigen Betrag begrenzt, der in dem betreffenden Fall im Rahmen ihrer Berufshaftpflichtversicherung(en) gezahlt wird, zuzüglich der geltenden Selbstbeteiligung, die gemäß den Versicherungsbedingungen nicht zu Lasten des/der Versicherer(s) geht. Falls aus irgendeinem Grund keine Zahlung aus dieser Versicherung erfolgt, beschränkt sich die Haftung auf einen Betrag von 25.000 € oder, wenn das von Blenheim in der betreffenden Sache in Rechnung gestellte Honorar höher ist, auf diesen Betrag bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 €.

8 | Neben Blenheim können sich auch alle Personen, die von Blenheim mit der Ausführung eines Auftrags des Auftraggebers beauftragt werden, einschließlich aller mit Blenheim verbundenen Personen, gegenüber dem Auftraggeber von Blenheim auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen. Dasselbe gilt für die Geschäftsleitung und Anteilseigner von Blenheim, einschließlich aller Rechtsnachfolger, sowie für ehemalige Mitarbeitende, einschließlich ihrer etwaigen Erben, falls sie nach ihrem Ausscheiden aus der Kanzlei Blenheim haftbar gemacht werden.

9 | Unbeschadet des Artikels 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) erlischt jeglicher Schadensersatzanspruch gegen Blenheim, wenn der Anspruch nicht innerhalb eines Jahres, nachdem der Auftraggeber die Tatsachen, auf denen der Anspruch beruht, kannte oder vernünftigerweise hätte kennen können, beim zuständigen Gericht oder bei der Schlichtungskommission für die Anwaltschaft geltend gemacht wurde.

10 | Blenheim kann laufende Verjährungs- und Verfallsfristen ausschließlich dann unterbrechen, wenn Blenheim und der Auftraggeber dies im Auftragsvertrag explizit schriftlich vereinbart haben.

11 | Blenheim ist befugt, Dritte für die Durchführung ihrer Arbeiten einzuschalten. Bei der Einschaltung von Dritten (ausgenommen bei Gerichtsvollzieherhilfe) wird sich Blenheim so weit wie möglich im Voraus mit dem Auftraggeber abstimmen und in jedem Fall bei der Auswahl der Dritten die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Blenheim haftet nicht für Leistungsstörungen von Dritten, die von ihr beauftragt wurden. Der Auftraggeber ermächtigt Blenheim, die im Verhältnis zwischen ihm und dem Dritten geltenden oder die von dem Dritten (auch) im Namen des Auftraggebers aufgestellten Bedingungen (einschließlich etwaiger Haftungsbeschränkungen Dritter) zu akzeptieren. Der Auftraggeber stellt Blenheim von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich angemessener Kosten für Rechtsbeistand, die in irgendeiner Weise mit der für den Auftraggeber erbrachten Arbeiten zusammenhängen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten von Blenheim beruhen.

12 | Falls schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Berechnung des Honorars auf der Grundlage der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden, wobei diese mit den von Blenheim jährlich festgelegten Stundensätzen multipliziert werden. Blenheim ist berechtigt, die Zahlung eines Vorschusses zu fordern. Ein gezahlter Vorschuss wird mit der Schlussrechnung verrechnet. Die von Blenheim im Namen des Auftraggebers gezahlten Auslagen werden separat in Rechnung gestellt. Darüber hinaus wird zur Deckung der allgemeinen Bürokosten (z. B. Porto-, Telefon-, Fax- und Kopierkosten usw.) ein Prozentsatz vom Honorar erhoben. Dieser Prozentsatz ist in der Auftragsbestätigung angegeben. Soweit möglich, erstellt Blenheim zu Beginn des Auftrags einen Kostenvoranschlag für die auszuführenden Arbeiten und die damit verbundenen Kosten. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die tatsächlichen Kosten von dieser Schätzung abweichen können.

13 | Die Arbeiten werden dem Auftraggeber prinzipiell monatlich in Rechnung gestellt, mit einer Zahlungsfrist von 8 Tagen ab dem Rechnungsdatum. Der Auftraggeber kann aus diesem Grundsatz keine Rechte ableiten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist darf Blenheim die gesetzlichen Zinsen sowie die außergerichtlichen Inkassokosten geltend machen (diese Kosten werden auf 15 % der Hauptsumme oder einen niedrigeren gesetzlich festgelegten Prozentsatz geschätzt). Blenheim verschickt ihre Rechnungen in digitaler Form. Es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber den Empfang der Rechnungen in digitaler Form akzeptiert. Die Daten in dem digitalisierten Buchhaltungs- und Fakturierungssystem von Blenheim werden von den Parteien als Nachweis für den Versand der betreffenden Rechnung anerkannt.

14 | Der Auftraggeber ermöglicht es Blenheim, den Auftrag auszuführen. Dazu gehört auch, dass er die erforderlichen Informationen übermittelt oder Dokumente bereitstellt oder auf Anfrage Zugang zu den entsprechenden Orten gewährt.

15 | Blenheim ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten auszusetzen, wenn sich der Auftraggeber mit der Zahlung eines fälligen Betrags oder einer anderen Bestimmung des Vertrags zwischen Blenheim und dem Auftraggeber in Verzug befindet.

16 | Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Rechnungen von Blenheim stets innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt zu prüfen. Falls innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt einer Rechnung keine schriftlichen Einwände vorliegen, wird angenommen, dass der Auftraggeber die Rechnung sowie die zugrunde liegenden Arbeiten und die Zeiterfassung/Leistungserfassung akzeptiert.

17 | Im Rahmen der Ausführung eines Auftrags können Blenheim und die Stichting Beheer Derdengelden Blenheim (Stiftung zur Verwaltung von Andergeldern) Gelder des Auftraggebers oder eines Dritten verwahren. Blenheim schließt, auch zugunsten der eventuell beteiligten Stichting Beheer Derdengelden Blenheim, jegliche Haftung aus, die sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtungen der mit der Verwahrung der Gelder betrauten Bank ergibt, sowie jede Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten durch inkorrekte Zahlungsanweisungen des Auftraggebers entstehen.

18 | Blenheim bietet Beratungen ausschließlich im Bereich des niederländischen Rechts an, nicht im Steuerrecht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

19 | Unter anderem aufgrund des Gesetzes zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme, Abk.Wwft) ist Blenheim verpflichtet, die Identität des Auftraggebers sowie seiner Vertreter festzustellen und den Behörden alle ungewöhnlichen Transaktionen zu melden. Der Auftraggeber kennt diese gesetzliche Verpflichtung und arbeitet auf Verlangen daran mit, indem er beispielsweise Informationen bereitstellt.

20 | Nach Auftragsbeendigung werden, mit Ausnahme von Akten, für die gegebenenfalls spezielle gesetzliche Aufbewahrungsrichtlinien gelten, die relevante Korrespondenz, Verträge, Pfandurkunden, Eintragungsbescheinigungen und (Verfahrens-)Dokumente (einschließlich Urteile und andere Entscheidungen) zu der Akte von Blenheim fünf Jahre lang aufbewahrt (beginnend mit dem Versand der Schlussrechnung), sofern diese nicht nach Abschluss der Akte dem Auftraggeber (mit oder ohne Aufforderung) ausgehändigt werden. Danach steht es Blenheim frei, das Dossier ohne weitere Mitteilung zu vernichten, sofern Blenheim und der Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart haben. Während der Aufbewahrungsfrist kann der Auftraggeber Aktenunterlagen erhalten, wenn er die Gebühr für das Ausheben der Akte begleicht.

21 | Die Dienstleistungen von Blenheim unterliegen der internen Beschwerderegelung der Kanzlei Blenheim und dem Streitbeilegungsverfahren für Rechtsanwälte. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Zustandekommen und (oder) der Ausführung des Vertrags, der Qualität der Dienstleistungen und der Höhe der Rechnungen ergeben, werden gemäß der Ordnung der Schlichtungskommission für die Anwaltschaft (Geschillencommissie Advocatuur) Davon unberührt bleibt Blenheims Befugnis, das ordentliche Gericht (nach eigenem Ermessen) anzurufen, wenn der Auftraggeber die Streitigkeit über die Rechnungen nicht innerhalb eines Monats nach schriftlicher Zahlungsaufforderung bei der Schlichtungskommission für die Anwaltschaft (Geschillencommissie Advocatuur) eingereicht hat.

Handelt es sich bei der Streitigkeit um einen Auftrag eines privaten Auftraggebers (Verbrauchers), so entscheidet die Schlichtungskommission für die Anwaltschaft durch einen bindenden Schlichtungsspruch, sofern sich der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats nach Bearbeitung der Beschwerde durch Blenheim an die ordentlichen Gerichte wendet. Hat der private Auftraggeber die strittige Leistung ganz oder teilweise nicht bezahlt, hinterlegt er den ausstehenden Rechnungsbetrag ohne Zinsen und Kosten bei der Stiftung Schlichtungsausschüsse für Verbraucherangelegenheiten. Wenn er das unterlässt, gilt für den Inkassostreit ein Schiedsverfahren gemäß Abschnitt 3 der Ordnung der Schlichtungskommission für die Anwaltschaft. Betrifft die Streitigkeit die Beauftragung durch einen gewerblichen Auftraggeber, so ist in der Ordnung der Schlichtungskommission für die Anwaltschaft ein Schiedsverfahren vorgesehen. Weitere Informationen über die Streitbeilegung sind auf unserer Website verfügbar und werden auf Anfrage kostenlos zugesandt.

22 | Das zwischen dem Auftraggeber und Blenheim bestehende Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht. Wird eine Streitigkeit dem ordentlichen Gericht vorgelegt oder eignet sich eine Streitigkeit zwischen den Parteien nicht für die Behandlung durch die Schlichtungskommission für die Anwaltschaft oder ergibt sie sich aus der Behandlung oder Entscheidung der Schlichtungskommission für die Anwaltschaft, so wird diese Streitigkeit in erster Instanz ausschließlich vom Gericht Amsterdam entschieden. In erster Instanz ist ausschließlich das Gericht Amsterdam für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis befugt. Dies gilt auch für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren sowie für jegliches vergleichbare Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Sofern der Auftraggeber außerhalb der Europäischen Union ansässig, ist – nach alleinigem Ermessen von Blenheim – auch das Gericht am Sitz des Auftraggebers zuständig.

23 | Blenheim nutzt im Rahmen seiner Dienstleistungen künstliche Intelligenz (KI), einschließlich Microsoft 365 Copilot. Dies dient ausschließlich der Unterstützung interner Prozesse wie Textredaktion, Recherche, Zusammenfassung und Strukturierung von Informationen. KI wird zu keinem Zeitpunkt als Ersatz für die juristische Beurteilung des Anwalts verwendet. Der sachbearbeitende Anwalt bleibt jederzeit für den Inhalt und die Qualität der Beratung letztverantwortlich. Vertrauliche Mandantendaten werden ausschließlich in sicheren Systemen verarbeitet und niemals in offene, öffentlich zugängliche KI-Tools eingegeben.

24 | Falls eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind, werden sie hiermit für diesen Fall durch Bestimmungen ersetzt, für die dies nicht gilt und die so weit wie möglich dasselbe regeln wie die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung, während die übrigen Bedingungen in Kraft bleiben. Soweit erforderlich, werden die Parteien nach bestem Wissen den genauen Wortlaut dieser ersetzten Bestimmungen besprechen.

25 | Blenheim ist zur Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Darüber informiert Blenheim den Auftraggeber mindestens 30 Tage im Voraus. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag zum Tag des Inkrafttretens der neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.

26 | Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in niederländischer, englischer und deutscher Fassung verfügbar. Bei Abweichungen zwischen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen in niederländischer und (oder) englischer und (oder) deutscher Sprache ist der niederländische Text maßgebend und verbindlich.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 22. Januar 2026 unter der Nummer 2/2026 bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts Amsterdam (Rechtbank Amsterdam) hinterlegt. Sie finden sich auch auf der Website von Blenheim (www.blenheim.nl).