12 Juni 2023

Deutsch-Niederländische Handelskammer | Zwei Länder, zwei Rechtssysteme

Kategorie: German Desk

Dieser Artikel ist auf der Website der Deutsch-Niederländischen Handelskammer veröffentlicht.

Deutsches Recht und niederländisches Recht? „Das sind zwei verschiedene Welten“, sagt Arjen Paardekooper, Partner und Mitbegründer von Blenheim Advocaten. Paardekooper ist von klein an viel in Deutschland gewesen, hat in Heidelberg Jura studiert und in einer Kanzlei in Düsseldorf gearbeitet. Der Anwalt hat also einen guten Überblick über beide Länder, wenn es um Rechtsfragen geht.

„Im Allgemeinen ist das deutsche Recht komplizierter als das niederländische Recht“, sagt er. „Daneben spielen aber auch kulturelle Unterschiede eine große Rolle, etwa wenn ein Kauf in Deutschland vertraglich festgelegt wird.“

Verbindliche Vorverträge, das Abstraktionsprinzip und die Verlesung von Urkunden

Als Beispiel nennt er die Absichtserklärung. „In Deutschland handelt es sich dabei um eine Art ‚Vorvertrag‘, der noch nicht rechtlich bindend ist, in den Niederlanden ist er hingegen schon. Als Deutscher ist es wichtig, das zu wissen“, sagt Paardekooper. „Ein wesentlicher Unterschied ist auch das deutsche Abstraktionsprinzip. Das besagt, dass es bei einem Verkauf in Deutschland sowohl einen Kaufvertrag als auch einen Liefervertrag gibt. Oder anders gesagt, zwei Verträge.“ Der Anwalt erklärt, dass dies vor allem für Niederländer oft eine Überraschung ist, denn in den Niederlanden gibt es nur einen Vertrag – es gilt das Einheitsprinzip.

Als weiteres interessantes Beispiel nennt Paardekooper die Tatsache, dass eine notarielle Urkunde nach deutschem Recht verlesen werden muss. „Manchmal ist die Urkunde ein riesiges Papierbündel, und es kann Tage dauern, bis der Notar damit fertig ist. Die beteiligten Parteien sind bei dieser Verlesung anwesend.“ Der Anwalt erklärt, dass dies eindeutig zu einer geringeren Effizienz und höheren Kosten führt. „Außerdem geht es in den Niederlanden im Allgemeinen etwas lockerer zu.“

Niederländische Anwaltskanzlei mit deutschen Mandanten

Die Amsterdamer Anwaltskanzlei betreut hauptsächlich deutsche Unternehmen und ist seit zehn Jahren Mitglied der Deutsch-Niederländischen Handelskammer. „Da wir uns im deutschen Wirtschaftsrecht gut auskennen, können wir die Unterschiede zum niederländischen Recht gut erklären und auf die Fallstricke hinweisen.“ Außerdem hat Blenheim Schwesterkanzleien in ganz Deutschland, mit denen sie intensiv zusammenarbeiten und niederländische Kunden problemlos vermitteln können. Paardekooper erklärt, dass die Deutschen es besonders mögen, wenn man sie in ihrer eigenen Sprache anspricht und wenn man sich an ihre Kultur anpasst. „Sie schätzen es, wenn man sich förmlich verhält und sich an Absprachen hält, kurzum das ‚deutsche Spiel‘ mitspielt, nur halt mit niederländischem Charme à la Rudi Carrell.“

Blenheim Academy

Der Großteil der 25 Blenheim-Anwälte hat einen internationalen Hintergrund. „Das macht uns zu einem starken Partner für Unternehmen aus dem Ausland.“ Um Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden, gibt es unter anderem eine eigene Blenheim Academy. „Etwas, das man eigentlich nur in großen Kanzleien sieht“, sagt Paardekooper. „Es ist ein bisschen wie das Ajax-Prinzip: Wir bilden unsere eigenen Anwälte aus und binden sie auf diese Weise an uns.“ Dafür engagiert die Kanzlei Spitzenprofessoren und Richter. Nach Ansicht des Anwalts ist dies ein guter und einzigartiger Ansatz. „Wirtschaftsrecht auf eigene Art“, so fasst er das Unternehmen zusammen.

Text: Hendrike Oosterhof, Deutsch-Niederländische Handelskammer