12 Juli 2022

Europäische Richtlinie ermöglicht in Kürze digitale Gründung einer GmbH

Kategorie: German Desk, Unternehmensrecht

Aufgrund einer europäischen Richtlinie ist es schon bald möglich, eine GmbH vollständig digital zu gründen. Durch die Errichtung einer elektronischen notariellen Urkunde braucht man in Zukunft nicht mehr persönlich einen Termin vor Ort beim Notariat zu vereinbaren. Sie können also Zeit und Geld sparen.

Eigentlich hätte in den Niederlanden diese Möglichkeit bereits zum 1. August 2021 bestehen sollen, aber das dortige Justizministerium hat das Einverständnis der Europäischen Kommission bekommen, die Einführung der betreffenden Richtlinie bis zum 1. August 2022 aufzuschieben.

Die Vorteile einer digitalen GmbH-Gründung

Warum digital, wenn es auch anders geht? Die herkömmliche Gründung einer GmbH beim Notariat kostet ganz einfach mehr Zeit – und somit mehr Geld. Zunächst einmal muss ein:e Unternehmer:in einen Termin beim Notariat vereinbaren. Soll eine GmbH gemeinsam mit Drittparteien gegründet werden, müssen auch diese Personen anwesend sein. Stellen Sie sich einmal vor, all die Terminkalender aufeinander abzustimmen. Da es ab jetzt möglich ist, eine GmbH digital zu gründen, brauchen Sie sich darum nicht mehr zu kümmern. Außerdem sparen Sie so Reisezeit- und kosten.

Mitwirkung eines Notariats bleibt erforderlich

Obwohl die Möglichkeit der GmbH-Gründung erst jetzt eingeführt wird, verändert sich dadurch nicht alles. In der europäischen Richtlinie steht schließlich ausdrücklich, dass sie keine Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung hat. Die Vorschriften und Verfahren gemäß niederländischem Notariatsgesetz bleiben dadurch unberührt. Das bedeutet, dass eine GmbH-Gründung auch weiterhin über ein Notariat zu erfolgen hat.

Das notarielle Handeln ist in den Niederlanden nach wie vor von wesentlicher Bedeutung. So bleibt sichergestellt ist, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Über das Notariat wird zudem die Satzung abgefasst, in einer notariellen Urkunde festgelegt und die Eintragung im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer vorgenommen.

Prozess zur digitalen Gründung einer GmbH

Für die Errichtung einer digitalen notariellen Urkunde muss ein System eingerichtet werden, an das alle Notar:innen angeschlossen sind. Dieses System, das vom Koninklijke Nederlandse Beroepsorganisatie (dem niederländischen notarieller Berufsverein) verwaltet wird, muss Folgendes ermöglichen:

  • die Unterzeichnung einer digitalen notariellen Urkunde
  • die Identifizierung aller Parteien
  • das Zustandekommen einer digitalen Audio- und Videoverbindung
  • die Unterzeichnung einer digitalen Vollmacht

Die digitale Gründung entspricht somit weitestgehend einer herkömmlichen Gründung im Notariat. Der größte Unterschied für Unternehmen ist der, dass niemand mehr persönlich beim Notar erscheinen muss, denn der Kontakt verläuft dann schließlich über eine Audio- und Videoverbindung. Die Identifizierung der Parteien sowie die Unterzeichnung der Urkunde verlaufen jetzt digital.

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